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Beschreibung

WIR VERSICHERN SIE KOSTENLOS BEI UNSEREM VERSICHERUNGSPARTNER "SIGNAL IDUNA" IM VERSICHERUNGSUMFANG "STANDARD".  SIE ZAHLEN EINEN BEITRAG NUR DANN (!), WENN SIE DEN VERSICHERUNGSUMFANG AUF "LUX", "BEI CHRONISCHER ERKRANHUNG", "SKI" ODER "RÜCKTRITTSVERSICHERUNG" AUFWERTEN MÖCHTEN.
Die unten geschilderte Konditionen gelten gleichermaßen sowohl für Erwachsene als auch Kinder .

WAS WIRD VERSICHERT
HÖHE DER VERSICHERUNGSSUMME
bei "STANDARD"
bei "LUX"
Behandlung nach Unfall, Behandlung bei akuter Erkrankung
20.000,00 EUR
40.000,00 EUR
Unfallfolgen (100% Gesundheitsverlustgrad)
10.000,00 PLN
20.000,00 PLN
Tod
5.000,00 PLN
10.000,00 PLN
Reisegepäck
1.000,00 PLN
2.000,00 PLN
Haftpflichtversicherung
100.000,00 PLN
200.000,00 PLN

BEITRAGSHÖHE P. PERS.
Versicherungsschutzdauer
bei "STANDARD"
bei "LUX"
bis zu 11 Tagen
kostenlos
18,00 EUR
bis zu 18 Tagen
kostenlos
22,00 EUR
bis zu 25 Tagen
kostenlos
24,00 EUR
BEITRAGSHÖHE P. PERS. BEI ZUSÄTZLICH "BEI CHRONISCHER ERKRANKUNG"
Versicherungsschutzdauer
bei "STANDARD"
bei "LUX"
bis zu 11 Tagen
22,00 EUR
46,00 EUR
bis zu 18 Tagen
41,00 EUR
83,00 EUR
bis zu 25 Tagen
51,00 EUR
102,00 EUR

WAS WIRD VERSICHERT BEI "SKI"
HÖHE DER VERSICHERUNGSSUMME
Bergungskosten
3 000 EUR
Haftpflichtversicherung bei Sachschaden
2 500 EUR
Haftpflichtversicherung bei Personenschaden
5 000 EUR
Ski- oder Snowboardausrüstung
2 500 EUR
WAS KOSTET DIE ZUSATZVERSICHERUNG "SKI"
3 EUR/TAG

Die Versicherungspolise wird dem Voucher hinzugefügt.

DIE BEITRÄGE FÜR "RÜCKTRITTSVERSICHERUNG" (BEI "STANDARD") SOWIE "RÜCKTRITTS- UND TEINAHMEABBRUCHSVERSICHERUNG + KOSTENERSTATTUNG VON UNGENUTZTEN LEISTUNGEN" (NUR BEI "LUX" MÖGLICH) ENTSPRECHEN JEWEILS DEM GEGENWERT VON 2,5 % DES REISEPREISES

 

"RÜCKTRITTSVERSICHERUNG" kann spätestens am Tag der Reisepreis-Restzahlung abgeschlossen werden. (Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren AGB).
Wann greift "RÜCKTRITTSVERSICHERUNG":
- Unfal, verfrühte Geburt, plötzliche Erkrankung oder Tod des Versicherten
- wesentlicher Schaden des Versicherten durch Feuer, Naturkatastrofe oder als Folge eines Verbrechens
- Unfall, verfrühte Geburt, plötzliche Erkrankung oder Tod eines Angehörigen
- Tod, Unfall, verfrühte Geburt oder plötzliche Erkrankung der begleitenden Person.

Wann greift "RÜCKTRITTSVERSICHERUNG" nicht:
- permanente oder entchronische Erkrankung, wenn diese bei dem Versicherten oder bei der begleitenden Person vor dem Versicherungsabschluss 
  festgestellt wurden, psychische Störungen, Depressionen, eingeborene Fehler
- vorsätzliches Handeln des Versicherten oder der Angehörigen, versuchter oder vollbrachter Suizid oder Verbrechen
- Genuß vom Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln
- Verkehrsunfall, wenn der Versicherte oder Angehörige ein Kraftfahrzeug oder anderes Verkehrsmittel führet ohne amtliche Fahrerlaubnis oder unter
  Einfluss vom Alkohol oder Rauschmitteln
- kriegerische Auseinandersetzung, (Ausnahmezustand), Teilnahme an Straßenschlachten, Aufbegehren, Schlägereien.

TAGE VOR DER AREISE
ENTSCHÄDIGUNGSHÖHE
bis zu 30 Tagen alle Aufwendungen jedoch nicht mehr als 15 % des Reisepreises
zwischen 29. und 22. Tag alle Aufwendungen jedoch nicht mehr als 20 % des Reisepreises
zwischen 21. und 15. Tag alle Aufwendungen jedoch nicht mehr als 30 % des Reisepreises
zwischen 14. und 8. Tag alle Aufwendungen jedoch nicht mehr als 45 % des Reisepreises
zwischen 7. und 1. Tag alle Aufwendungen jedoch nicht mehr als 55 % des Reisepreises
am Anreisetag alle Aufwendungen jedoch nicht mehr als 75 % des Reisepreises

Sommer 2010
Alle Preise pro Person/Tag